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Geschützter Bereich für Mitglieder der Lenkungs- und Arbeitsgruppe

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Fragen und Antworten

Wichtige Fragen für Grundeigentümer im Bereich des
„Business Improvement District“:

Gibt es Unterstützung von Seiten der lokalen Bezirksverwaltung, z.B. vom Bezirksamtsleiter?
Ja. Die Harburger Bezirksverwaltung fördert und unterstützt das Vorhaben z.B. durch regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen der Lenkungsgruppe und in beratender Funktion.

Gibt es breite Unterstützung innerhalb der Grundeigentümerschaft?
Über 40% aller Grundeigentümer haben dem Antrag für das Vorhaben zugestimmt, was deutlich über den gesetzlich geforderten 15% liegt. Hierzu zählten insbesondere die Hamburger Volksbank am Lüneburger Tor sowie weitere Schlüsselpersonen.

Wer ist eigentlich der Initiativkreis?
Hierzu zählten rund 20 aktive Grundeigentümer der Lüneburger Straße. Unterstützt wurden sie vom Bezirksamt Harburg und der Handelskammer Hamburg.

Liegt mein Grundstück im BID-Gebiet?
Eine zuverlässige Antwort erhalten Sie entweder unter der Rubrik “Gebietsabgrenzung” oder beim Aufgabenträger konsalt GmbH.

Verfolgt das BID eine klare Vision?
Ja. Die Fußgängerzone soll wieder zur pulsierenden Mitte Harburgs mit einem hervorragenden Branchenmix, einem erstklassigen Marketing und einem attraktiven öffentlichen Raum werden. Näheres zu den Inhalten finden Sie in dem Maßnahmenkonzept.

Hat das BID einen eindeutigen Finanzierungsplan?
Der Kostenrahmen ist festgelegt. Er beläuft sich auf knapp 550.000 Euro.

Wie ist das BID organisiert und wer übernimmt die Projektsteuerung?
Während der Gründungsphase haben Herr Dr. Sebastian Binger, Frau Margit Bonacker und Frau Barbara Großkinsky das BID bis zur Antragstellung betreut. Seit dem 1. April 2009 ist die konsalt GmbH offizieller Aufgabenträger für das BID Lüneburger Straße.

Auf wieviele Jahre ist das BID angelegt?
Die geplante BID-Laufzeit beträgt 3 Jahre. Es kann im Anschluss verlängert werden.

Welche Abgaben trage ich als Eigentümer?
Die sog. BID-Abgabe wird in Höhe von 3,211515 % des Einheitswertes Ihrer Immobilie bemessen. Ihre Abgabe pro Jahr errechnen Sie, indem Sie [Einheitswert] x 3,211515 % rechnen und diese Summe durch die Anzahl der Jahre teilen, in diesem Fall 3.

Beispiel:
* Einheitswert: 150.000 EUR
* BID-Abgabe 3,211515 %: 4.817,26 EUR
* BID-Abgabe pro Jahr: 1.605,75 EUR

Werden zuviel gezahlte Beiträge bzw. nicht benötigte Reserven an mich zurückgezahlt?
Ja.

Wie werden die BID-Abgaben im Rahmen von Vermietung und Verpachtung steuerlich behandelt?
Dies hängt davon ab, ob Sie Ihr Grundstück entweder rein privat oder eigenbetrieblich nutzen oder an Dritte vermieten. Ein Merkblatt mit ausführlichen Erläuterungen finden Sie hier.

Was bedeutet die jüngste Gesetzesänderung für mich als Eigentümer?
Die Gesetzesänderung betrifft konkret nur sehr wenige Eigentümer, nämlich solche mit überdurchschnittlich großen und werthaltigen Grundstücken. Wenn Sie Eigentümer einer solchen Immobilie sind, werden Sie von einer deutlichen Kostenbegrenzung profitieren. Umgekehrt haben Sie als Eigentümer eines kleineren Grundstückes und Befürworter des BID indirekt auch einen erheblichen Nutzen: Die Gefahr eines Blockierens der BID-Initiative wird verringert.

Für Weitere Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung!

Wie können wir Ihnen helfen?